Private Krankentagegeldversicherung
Ein langfristiger Arbeitsausfall durch eine Krankheit kann für Selbstständige und Arbeitnehmer zu einem empfindlichen Verdienstausfall führen. Um diese Lücke, die der Verdienstausfall durch eine Krankheit reißen kann, zu schließen, kann man eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die private Krankentagegeldversicherung ersetzt, wenn es zu einem langfristigen Arbeitsausfall durch Krankheit kommt, den Verdienstausfall für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vor allem Freiberufler und Selbstständige sollten auf die private Krankentagegeldversicherung nicht verzichten, wenn die laufenden monatlichen Kosten und Zahlungsverpflichtungen, wie zum Beispiel Miete, Kredit, Telefon, Strom und Versicherung trotz Verdienstausfall weiter gezahlt werden müssen.
Die private Krankentagegeldversicherung ist auch für Arbeitnehmer und Angestellt, die ein hohes Einkommen haben. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zum einschließlich 42. Tag das Gehalt. Anschließend wird ein Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Die Mindesthöhe des Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und beträgt 70 Prozent des Bruttolohnes. Durch die Beitragsbemessungsgrenze, die nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens bzw. höchstens 84 pro Tag und somit insgesamt 45.000 Euro pro Jahr beträgt, sollte man bei einem Einkommen, was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Eine Beispielrechnung zeigt, wie eine private Krankentagegeldversicherung die Lücke, die bei Verdienstausfall durch Krankheit entsteht, schließen kann. Verdient ein Arbeitnehmer 200 Euro pro Arbeitstag, müsste er mindestens 116 Euro Verdienstausfall pro Tag versichern, um die Lücke zwischen der Höchstgrenze des Krankentagegelds von 84 Euro und dem eigenen Einkommen von 200 Euro abzusichern.
Die Höhe der Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung richten sich nach der Höhe des Tagessatzes, der für den Leistungsfall vereinbart wird. Hier gibt es bei einigen Versicherungen eine Obergrenze im Leistungsfall. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, dass das Krankentagegeld bereits ab dem ersten Krankheitstag ausgezahlt wird. Doch dann ist die Höhe der Beiträge für eine private Krankentagegeldversicherung entsprechend höher als bei Anforderung des Krankentagegeldes nach dem 42. Krankheitstag. Bei Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung hat der Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, dass das Krankentagegeld stufenweise ausgezahlt wird und dass die Höhe des Krankentagegelds, das im Leistungsfall ausgezahlt wird, erst mit zunehmender Dauer des krankheitsbedingten Verdienstausfalls steigt. Die Höhe der Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung richtet sich auch nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, desto niedriger sind die Beiträge zur einer privaten Krankentagegeldversicherung. Die Fragen zum Gesundheitszustand müssen vom Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß beantwortet werden, weil sonst die private Krankentagegeldversicherung im Ernstfall die Leistungen verweigern kann.
